Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth entwickelte ein 10-Punkte Programm, das die Lockerung der Corona-Beschränkungen nach dem 20. April beschreibt. Der Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften plädiert dafür, die Maßnahmen regional an die jeweilige Situation anzupassen, anstatt einheitlicher Lockerungen der Corona-Maßnahmen.
Die Diskussionen um die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden immer lauter. Während die einen auf die Lockerung der Maßnahmen drängen, plädieren die anderen für eine Verlängerung des Lockdowns, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen. Häufig werden dabei bundeseinheitliche Maßnahmen gefordert und beispielsweise die gesonderten Regelungen für das Bundesland Bayern kritisiert. Nach der Pressekonferenz von Markus Söder am 16. April ist klar, dass in Bayern auch weiterhin strengere Regeln gelten. Hier werden die Maßnahmen nun langsamer gelockert als in anderen Bundesländern.
Prof. Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth ist klar gegen einheitliche Maßnahmen: „Eine bundeseinheitliche Gleichzeitigkeit bei der Rückführung der ergriffenen Maßnahmen ist im höchsten Maße unsinnig“, sagt er. Häufig wird übersehen, dass sich das Virus regional sehr unterschiedlich ausbreitet. Deshalb sollten auch die Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern an die jeweilige Situation angepasst werden. Der wichtigste Erfolgsfaktor dabei ist seiner Meinung nach, dass sich jeder Einzelne auch an die jeweiligen Vorschriften hält.
Auf der Basis von Einschätzungen verschiedener internationaler Expertengruppen entwickelte Prof. Nagel die folgenden 10 Punkte, die aufzeigen, wie nach dem 20. April mit der Corona-Pandemie umgegangen werden sollte:
Eine Sternstunde des Föderalismus – das 10 Punkte-Programm zur Lockerung der Beschränkungen durch die Corona-Epidemie nach dem 20. April: (Auszug aus der Pressemitteilung der Universität Bayreuth)
- Allgemeine Kontaktsperren etablieren und so lange aufrechterhalten, bis eine dem jeweiligen medizinischen Versorgungssystem adäquate Verdoppelungszeit erreicht worden ist.
- Datenlage verbessern: So viel wie möglich testen – auch Menschen ohne Symptome. Dabei spielen der direkte Virusnachweis und die Diagnostik von Antikörpern eine gleich wichtige Rolle.
- Die smarte und freiwillige Nutzung sogenannter Corona-Apps. Hier ist die unkomplizierte Verbreitung und Etablierung einer durch das Robert-Koch Institut nutzbaren App angezeigt. (Ausschluss kommerzieller Anreize)
- Mit dem Coronavirus infizierte und daran erkrankte Menschen sowie deren direkte persönliche Umgebung konsequent isolieren, bis über wiederholte PCR-Tests eine Ansteckungswahrscheinlichkeit so gut wie ausgeschlossen werden kann.
- Das Tragen eines Mundschutzes sollte im öffentlichen Raum, z.B. wie vorgeschlagen in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch beim Einkaufen verpflichtend sein. Zudem ist Menschen aus den bekannten Risikogruppen dringend zu empfehlen, möglichst permanent bei Kontaktsituationen einen funktionsfähigen Mundschutz zu tragen.
Beschluss von 15. April: Angela Merkel gab in ihrer Pressekonferenz bekannt, dass es vorerst keine Maskenpflicht in Deutschland geben wird. Das Tragen einer Maske wird aber dringend empfohlen, besonders bei Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Beschluss vom 20. April: In Bayern wird das Maskengebot ab dem 27. April zur Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel.
- Ausreichend adäquate Schutzbekleidung für alle kritischen Bereiche der Versorgung:a) wenn von einer Mundschutzpflicht gesprochen wird, ist die Voraussetzung natürlich, dass entsprechendes Material auch zur Verfügung steht – und zwar zu seriösen Preisen. Nur so kann die Einhaltung auch genereller Hygieneempfehlungen erwartet werden.b.) Adäquate Schutzbekleidung ist die Voraussetzung für eine zwingend notwendige Lockerung bei den Besuchsbestimmungen in Krankenhäusern, Senioren- und Altenheimen. Die in diesen Bereichen in den letzten Wochen umgesetzten Einschränkungen für Patienten und ältere Menschen führen zu einer konkurrierenden Krankheitslast, die nicht über das Ziel der Verhinderung weiterer Infektionsfälle begründet werden kann (Einschränkung einer menschenwürdigen Sterbebegleitung, Verschärfung von Demenzerkrankungen, Angstzustände und Depressionen etc.).
- Schritte zur Lockerung im Bereich der Krankenversorgung mit dem Ziel der Wiederherstellung einer normalen Krankenhausfunktion (stationär/ambulant), zur Behandlung von Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, Transplantation:a.) Corona-Patienten nicht in alle Krankenhäuser verteilen, sondern regional festlegen, welche Krankenhäuser zuständig sind. Wiederaufnahme des normalen Krankenhausbetriebs, auch Ambulanzen in den übrigen Einrichtungen.b.) Einführung von Vier-Stunden-Schichten für das medizinische Personal, das COVID-Patienten betreut.c.) Wiederbeginn von Rehabilitationsmaßnahmen, inkl. Einführung spezieller Reha-Maßnahmen für Corona-Patienten.d.) Gleichzeitig weiteres Aufrüsten weniger zusätzlicher COVID- Beatmungsplätze.e.) Lockerung von Besuchsverboten (ab 20.4.) siehe oben.
f.) Hochfahren der COVID-Diagnostik für Personal und Patienten sowohl bei der Einweisung wie bei der Entlassung.
- Schritte zur Lockerung im Bereich der Alten und Pflegeheime mit dem Ziel der maximalen Protektion.a.) Ausreichende Versorgung mit Schutzmaterial für das gesamte Personal.b.) Ausreichende Versorgung mit Schutzmaterial, u.a. mit Mund-Nasenschutz. Es sollte zur gleichen Zeit immer nur eine Person als Besucher zugelassen werden.c.) Räumliche Isoliermöglichkeit, speziell in Situationen des Sterbens. Hier braucht es ausreichend personelle Ressourcen, die eventuell auch von den Kirchen mit gestellt werden könnten.d.) Hochfahren der COVID-Diagnostik für Personal und Bewohner.e.) Spezielle Ablaufregeln für die Einweisung und Rückübernahme aus dem Krankenhaus.
- Schritte zur Lockerung im Bereich der Kitas und Schulen, die mit als erstes wieder geöffnet werden können.a.) Kitas: Diagnostik/Mundschutz bei Erzieherinnen und Erziehern, Diagnostik bei Kindern, wenn aufgrund von Symptomen ein Infektionsverdacht besteht.b.) Grundschule: Diagnostik /Mundschutz bei Lehrerinnen und Lehrern, Diagnostik bei Kindern, wenn Anamnese auffällig. Je nach Größe der Schule ist an einen 3-Schicht-Betrieb (früh, Mittag, Nachmittag) zu denken, um die Menge der jeweils anwesenden Kinder zu regulieren.c.) Weiterführende Schulen: in diesem Bereich sind die zeitlichen Anpassungen am flexibelsten, und es sollten alle sinnvollen Möglichkeiten des Unterrichts ohne Anwesenheit angemessen geprüft werden. Hier gilt: Je geringer die Kontakthäufigkeit, desto besser. Auch in diesen Schulen gilt: Diagnostik /Mundschutz bei Lehrerinnen und Lehrern, Diagnostik bei Kindern, wenn Anamnese auffällig. Je nach Größe der Schule ist an einen 3-Schicht-Betrieb (früh, Mittag, Nachmittag) zu denken, um die Menge der jeweils anwesenden Schülerinnen und Schüler zu regulieren.
- Schritte zur Lockerung im Bereich von Gewerbe und Industrie (zeitgleich mit Kitas und Schulen). Im Mittelpunkt steht dabei, dass die Menschen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Mundschutz-Masken tragen. Dementsprechend muss auf die Größe der wiederzueröffnenden Einrichtungen, eine adäquate Personalbesetzung und auf die anzupassenden Arbeitszeiten beim Umgang mit einem hohen Publikumsverkehr geachtet werden. In der Industrie ist auf die entsprechende Ausrichtung der Arbeitsplätze zu achten.
Zuletzt betont Prof. Dr. mult. Nagel, dass bei all diesen Maßnahmen weiterhin die individuelle Mobilität der Menschen entscheidend sei. Hier trägt jeder Einzelne die Verantwortung, seine persönlichen Kontakte weitestgehend zu reduzieren und damit eine Lockerung der Maßnahmen möglich zu machen.
Text (mit Ausnahme der 10 Punkte) von Jule Kappel, basierend auf einer Pressemeldung der Uni Bayreuth.